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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18   

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LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18 (https://dejure.org/2021,22085)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.04.2021 - L 6 KR 46/18 (https://dejure.org/2021,22085)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. April 2021 - L 6 KR 46/18 (https://dejure.org/2021,22085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 137c Abs 1 S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 137c Abs 2 S 2 SGB 5 vom 14.11.2003
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - stationäre Behandlung im Rahmen einer Studie - ohne Studienintegration keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit - kein Vergütungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - stationäre Behandlung im Rahmen einer Studie - ohne Studienintegration keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit - kein Vergütungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - stationäre Behandlung im Rahmen einer Studie - ohne Studienintegration keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit - kein Vergütungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass diese Behandlungen denknotwendig nicht dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V entsprechen können (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R, juris, Rn. 18).

    Dabei unterbleibt jedoch eine strenge Trennung zwischen Standardbehandlung und Forschungs- oder Versuchsbehandlung, indem die Krankenkasse an der kompletten Krankenhausbehandlung über die Fallpauschale beteiligt wird (BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R, juris, Rn. 25).

    Hintergrund der Neuregelung in § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG war der Umstand, dass das BSG im Urteil vom 22. Juli 2004 (B 3 KR 21/03 R) eine finanzielle Beteiligung der Krankenkassen an stationären Arzneimittelstudien grundsätzlich verneint hatte.

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18
    § 137c Abs. 2 S 2 SGB V (in der Fassung bis 31.12.2011) begründete die Möglichkeit, dass die KKn die notwendige stationäre Versorgung der in Studien einbezogenen versicherten Patienten mit den Krankenhausentgelten vergüten, wenn die Studienteilnahme der Verwirklichung der Ziele der Krankenbehandlung (§ 27 SGB V) dient und solange der Patient notwendig stationär versorgt werden muss (Anschluss an BSG vom 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R = BSGE 115, 95 = SozR 4-2500 § 2 Nr. 4).

    Dies gelte, solange der Patient notwendig stationär versorgt werden müsse (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R, juris, Rn. 33).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18
    Die Leistung des Krankenhauses ist nämlich zur Erfüllung des Leistungsanspruchs des Versicherten bestimmt (vgl. BSG Großer Senat, Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06, juris).
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18
    Die Beklagte hat jeweils mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen einer Überzahlung der Vergütung für die stationäre Krankenhausbehandlung des Versicherten wirksam gegenüber jeweils unstreitigen Forderungen im Rechnungsverlauf aufgerechnet (vgl. zur insoweit eingeschränkten Prüfnotwendigkeit: BSG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - B 1 KR 19/17 R, juris, Rn. 7f.).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 26/12 R

    Krankenversicherung - keine Entziehung von Schutzmechanismen des Rechts auf Leben

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18
    (3.) Bezüglich der beim Versicherten ärztlich angewandten (neuen, nicht allgemein anerkannten) Behandlungsmethode besteht eine "auf Indizien gestützte", nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 und dem folgend die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 26/12 R, juris, Rn. 15; seit 1. Januar 2012 auch geregelt in § 2 Abs. 1a SGB V).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 57/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abschlag kommt auch bei Verlegung aus einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18
    Die Klägerin macht ihr Begehren zutreffend mit der (echten) Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 5 SGG im hier vorliegenden Gleichordnungsverhältnis geltend (vgl. insoweit Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 57/12 R, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 KR 46/18
    (3.) Bezüglich der beim Versicherten ärztlich angewandten (neuen, nicht allgemein anerkannten) Behandlungsmethode besteht eine "auf Indizien gestützte", nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 und dem folgend die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 26/12 R, juris, Rn. 15; seit 1. Januar 2012 auch geregelt in § 2 Abs. 1a SGB V).
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